Nutzungsbedingungen:

 

1. Zustand:
Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen, wie beispielsweise kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt ist.
Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt übergeben.
Der genaue Zustand des Fahrzeugs ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeugs von Mieter und Vermieter gemeinsam zu erstellendem Übergabeprotokoll. Dieses Protokoll ist Bestandteil dieses Mietvertrags.

2. Zahlung:
20% der voraussichtlichen Gesamtkosten, mind. jedoch 100,- € werden bei Buchung fällig und nach Vertragsabschluss an die Freese4x4 GmbH gezahlt. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto der Freese4x4 zur Zahlung fällig.
Bankverbindung Freese4x4 GmbH:
IBAN: DE78 1001 0123 9809 9728 90 / BIC: QNTODEB2XXX

3. Stornogebühren:
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Freese4x4 GmbH und nach Eingang der zu leistenden Anzahlung von 20% der voraussichtlichen Gesamtkosten, mind. jedoch 100,00 € auf dem Konto der Freese4x4 GmbH verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn, sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:
- bis zu 60 Tage vor dem 1. Miettag: 20%
- bis zu 30 Tage vor dem 1. Miettag: 50%
- weniger als 14 Tage vor dem 1. Miettag: 80%
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Eine Nichtabnahme der Kabine durch den Mieter zum Mietbeginn gilt als Rücktritt.

4. Versicherung:
Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung einer Selbstbeteiligung je Schadensfall i.H.v. 3.000,- €.  Schäden im Inneren des Fahrzeugs sind von der Fahrzeugvollversicherung ausgeschlossen, diese müssen vom Mieter in Höhe des entstandenen Schadens gezahlt werden.

5. Haftung der Mieter:
Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden, jeweils bis zur Höhe der Selbstbeteiligung in der abgeschlossenen Vollkaskoversicherung. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei: Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit, Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und –breiten, Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Mietvertrages und der allgemeinen Mietbedingungen, Nicht termingerechter Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt, Unsachgemäßer Behandlung, Benutzung der Mietsache durch einen Dritten bzw. zu verbotenem Zweck, Nichteinhaltung der geltenden StVO, Unfallflucht. Des Weiteren wird der Mieter wegen der Haftung bei Verkehrsunfällen auf Abschnitt 7 der allgemeinen Mietbedingungen hingewiesen. Mehrere Mieter haften für alle Ansprüche, die ihren Ursprung in diesem Mietverhältnis haben, als Gesamtschuldner und bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten.

6. Nutzgas:
Bei der Übergabe der Kabine erfolgt eine detaillierte Einweisung in die Technik. Erstfüllung ist inklusive. Die Kabine wird dem Mieter mit einer voll befüllten Gasflasche zur Verfügung gestellt. Sollte dieser Gasvorrat für die gesamte Mietdauer nicht ausreichen, ist es Sache des Mieters auf eigene Kosten die Gasflasche entsprechend neu befüllen zu lassen bzw. auszutauschen. Ein bei der Rückgabe der Kabine noch vorhandener Gasvorrat wird vom Vermieter nicht berücksichtigt.

7. Sonstiges:
Rauchen ist in der Kabine verboten. Sollte trotzdem im Innenraum geraucht werden, muss eine Spezialreinigung durchgeführt werden. Diese wird ebenfalls, je nach Aufwand, von der Kaution in Abzug gebracht.
Tiere nach Absprache erlaubt.
Es gelten unsere AGB's und die Nutzungsbedingungen.




 

 
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